Die Taunus Therme ist barrierefrei !
Sie garantiert die Zugänglichkeit nach DIN 18024 für
Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte unter folgenden Bedingungen:
- Bei der Zufahrt zum Parkplatz, der abends ab 18.00 Uhr für die
Zufahrt geschlossen werden muss, befindet sich ein Schild, dass man
mit dem Ruftaster die Kasse der Taunus Therme erreicht. Dann kann
die Schranke geöffnet werden, so dass Behinderten immer die
Möglichkeit der Zufahrt gegeben ist.
- Es gibt 6 spezielle Behindertenparkplätze, die der allgemeinen
Straßenverkehrsordnung unterliegen, so dass das Ordnungsamt hier
regelmäßig dafür Sorge trägt, dass diese Plätze wirklich nur von
Behinderten mit dem entsprechenden Ausweis: "blauer Ausweis mit
Rollstuhlfahrersymbol" genutzt werden. Zur Erläuterung für Sie:
diesen Ausweis erhält man bei der für Sie zuständigen
Straßenverkehrsbehörde. Unter Umständen ist dieser auch befristet
zu erhalten. In der Regel handelt es sich um Personen, die einen
Schwerbehindertenausweis mit dem aG und zusätzlicher Hilfestellung
haben. Bitte befragen Sie sich hierzu bei Ihrer zuständigen
Straßenverkehrsbehörde.
- Der Behinderte kann nun ohne Stolperstufen zu den automatischen
Eingangstüren mit dem Rollstuhl fahren. Neben der Preistafel vor
dem Eingang wird er darauf hingewiesen, dass für die Benutzung des
Saunabereiches ein Treppenlifter zur Verfügung steht.
- Statt durch die Drehkreuze fahren Behinderte durch eine extra
breite Tür an der Kasse.
- Ohne Stufen kommt der Rollstuhlfahrer direkt zu der speziellen
Umkleidekabine. Hier stehen vier extra-breite Spinde zur Verfügung.
Gleichzeitig befindet sich hier die Behindertendusche, eine
spezielle Toilettenanlage und ein Waschbecken. Zur Sicherheit
stehen hier auch noch Gehstützen und ein hausinterner Rollstuhl zur
Verfügung. Der Gast darf aber auch seinen eigenen Rollstuhl nach
entsprechender Desinfektion benutzen.
- Der Thermalbereich ist ohne Stufen für den Gast nutzbar. Die
Handtuchablagen können auch vom Rollstuhl aus erreicht werden.
- Gäste, die sich nicht allein in die Thermalbecken bewegen
können, werden auf Wunsch mit einem Hebelifter auf einem Stuhl ins
Becken gehoben. Hierzu ist das Personal behilflich. Der Hebelifter
steht für beide Innenbecken zur Verfügung. Er unterliegt
regelmäßigen Kontrollen in punkto Sicherheit.
- In den Saunabereich können Rollstuhlfahrer mit Hilfe des
Personals und einem Treppenlifter gelangen. Eine Benutzung der
einzelnen Saunen mit dem Rollstuhl ist allerdings nicht
möglich.
- Um in das Restaurant zu gelangen, fährt der Rollstuhlfahrer
einen Bogen. Wenn er dies nicht möchte, wird er durch die
Gastrodamen bedient.
Last, not least, möchten wir daran erinnern, dass
Schwerbehinderte mit einem Ausweis, der ein „B“ beinhaltet,
kostenlos eine Begleitperson mitnehmen dürfen. Sollten
Rollstuhlfahrer dieses „B“ nicht in ihrem Ausweis haben, ist die
Taunus Therme aber so kulant und gestattet, dass hier ebenfalls
eine kostenlose Begleitperson den Rollstuhlfahrer während seines
Besuches begleitet.