Allgemeine Geschäftsbedingungen und Haus- und Badeordnung (AGB) der Taunus Therme Badebetriebe Werner Wicker GmbH & Co. KG, Bad Homburg vom 10.07.2023
§ 1 Zweck der Haus- und Badeordnung (AGB)
(1) Die AGB dienen der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich der Taunus Therme und ihren angeschlossenen Einrichtungen.
§ 2 Verbindlichkeit
(1) Die Haus- und Badeordnung sowie alle weiteren Ordnungen sind für die Nutzer verbindlich.
Für die Einbeziehung in der Kasse geschlossenen Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen.
(2) Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung oder eines Gutscheins erkennt jeder Nutzer (Badegast, Sauna-gast) die AGB sowie weitergehende Regelungen (z.B. für Saunen, Gesundheitssport)
für einen sicheren und geordneten Betriebsablauf an.
(3) Das Personal oder weitere Beauftragte des Bades üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten.
Nutzer, die gegen die AGB verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäfts-/ Verwaltungsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden.
(4) Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche des Betriebes werden aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht. Für weitere Informationen beachten Sie bitte unsere Videoüberwachungs-Policy. Die Vor-gaben des BDSG werden eingehalten, insbesondere des § 4. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.
(5) Die AGB gelten für den allgemeinen Betrieb. Bei Sonderveranstaltungen oder Nutzung durch bestimmte Personengruppen (z.B. Kursteilnehmer, Gesundheitssport) können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer Aufhebung der AGB bedarf.
(6) Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das An-bringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung der Therme zu gewerblichen oder sonstigen nicht Thermenüblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung durch den Betreiber erlaubt.
§ 3 Öffnungszeiten, Preise
(1) Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste sind an der Kasse einsehbar. Falls nicht anders angegeben, gelten alle Preise pro Person und Eintritt.
(2) Die Badebecken und die Schwitzkabinen sind 30 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeit zu verlassen und die Umkleiden aufzusuchen.
(3) Für einzelne Becken, Schwitzkabinen oder sonstige Einrichtungen, für die Durchführung des Gesundheitssports sowie für Aufgusszeremonien und sonstige Veranstaltungen für bestimmte Personengruppen können besondere Zutrittsvoraussetzungen, Preise und Öffnungszeiten festgelegt werden. Dafür kann ggf. ein Nachweis verlangt werden (z.B. Personalausweis, Studentenausweis)
(4) Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Angebote oder einzelner Betriebsteile oder bei Schließung des Bades im laufenden Betrieb besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung.
(5) Gelöste Eintrittskarten, Chipcoins, Wertschecks werden nicht zurückgenommen. Einzeleintritte (gelbe Chipcoins) gelten nur jeweils am Tag der Lösung.
Für E-Tickets, Coupons, Aktionscoupons und rabattierte Eintritte gilt ein besonderer, auf dem entsprechenden Beleg definierter Gültigkeitszeitraum.
Eintrittskarten, Wertscheckkarten, Geldwertkarten, Wertgutscheine und Eintrittsgutscheine verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf von 5 Jahren ab Ausstellungsdatum.
(6) Die an der Kasse erhaltene Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung bzw. der beim Erwerb der Zugangsberechtigung ausgegebene Kassenbon ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren, da dieser sowohl bei Verlust des Chipcoins als auch bei Ausgabe des Pfands vorgelegt werden muss. Die Ausgabe des Pfandgeldes der Leihartikel erfolgt nur nach Vorlage des Kassenbons und nach Rückgabe der Leihartikel am Empfang.
(7) Die Verweildauer einschl. Aus- und Einkleiden richtet sich nach dem vom Nutzer selbst gewählten Eintrittstarif, der auf dem Kassenbon bekannt gemacht ist. Bei der Überschreitung der Verweildauer besteht entsprechend der Preisliste Nachzahlungspflicht. Die Verweildauer beginnt mit der Benutzung des Eingangsdrehkreuzes und endet mit der Benutzung des Ausgangsdrehkreuzes.
(8) Sondertarife gelten nicht an Feiertagen. Sollten Ermäßigungen und Rabatte für bestimmte Personengruppen gewährt werden behält sich die Taunus Therme die Prüfung eines Ermäßigungsnachweises im Original vor.
(9) Rabatte, Aktionen und sonstige Vergünstigungen sind nicht kombinierbar.
Eine Barauszahlung von Gutscheinen, Eintritten und sonstigen Eintritten ist nicht möglich.
§ 4 Zutritt
(1) Der Besuch des Betriebes steht grundsätzlich jeder Person frei; für bestimmte Fälle können Einschränkungen geregelt werden.
(2) Jeder Nutzer muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. Mit Betreten des Nutzungsbereiches ist eine Weitergabe der Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung nicht zulässig.
(3) Der Badegast muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen sowie folgende vom Betreiber überlassene Gegenstände
a) Chipcoins
b) Kassenbon
c) Pfandmarken, Leihartikel
d) Wertfachschlüssel
so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, (z. B. Armband), zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Nutzers vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Nutzer.
(4) Für Minderjährige bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ist die Aufsicht durch eine geeignete Begleitperson erforderlich. Minderjährige bis zum vollendeten
15. Lebensjahr haben ohne Aufsicht durch eine geeignete Begleitperson keinen Zugang zu den textilfreien Bereichen. Weitergehende Regelungen und Altersbeschränkungen (z. B. Saunaanlagen, Wellnessbereiche, 1001 Nacht Welt, exklusive Damensauna) sind möglich.
(5) Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können oder zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen neigen, ist das Betreten des Hauses nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
(6) Der Zutritt ist u. a. Personen nicht gestattet:
• die unter Einfluss berauschender oder sedierender Mittel stehen,
• die Tiere mit sich führen,
• die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden.
(7) Der Zutritt zu exklusiven Damenbereichen steht ausschließlich Nutzern weiblichen Geschlechts offen, jedoch werden diese Bereiche auch durch männliches Personal betreten und beaufsichtigt, dies bedeutet auch, dass Aufgüsse durch Männer durchgeführt werden. Minderjährige unter 4 Jahren und diensthabende Mitarbeiter des Betreibers sind von dieser Regelung ausgenommen.
§ 5 Allgemeine Verhaltensregeln
(1) Die Nutzer haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
(2) Die Einrichtungen und Anlagen der Taunus Therme einschließlich der Leihartikel sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Nutzer für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Auf-wand festgelegt wird.
(3) In einzelnen Bereichen gelten unterschiedliche Regelungen für die Bekleidung.
(4) Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Mitgebrachte Hilfsmittel wie Rollstühle oder Rollatoren, sind vor Betreten des Barfußbereiches durch den Nutzer oder deren Begleitperson zu reinigen.
(5) Vor der Benutzung der Becken muss eine gründliche Körperreinigung vorgenommen werden. Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u. ä. sind nicht erlaubt.
(6) Jeder Nutzer hat sich auf die in einem Thermenbetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen.
(7) Das Mitnehmen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
(8) Zerbrechliche Behälter (z. B. Behälter aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden.
(9) Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten.
(10) Fundsachen sind dem Personal zu übergeben und werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
(11) Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Nutzer nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und ggf. geräumt. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.
(12) Der Nutzer ist für das Verschließen des Garderobenschanks / Wertfachs und die Aufbewahrung des Schlüssels / Chipcoins selbst verantwortlich.
(13) Liegen und Stühle dürfen nicht mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen dauerhaft belegt werden.
Auf den Liegen und Stühlen abgelegte Gegenstände werden im Bedarfsfall durch das Personal ab-geräumt. Es besteht kein Anspruch auf einen Sitz- oder Liegeplatz.
(14) Der Austausch von Zärtlichkeiten ist auf ein Minimum zu reduzieren, in den Badeanlagen, Umkleiden, Saunen und weiteren geschlossenen Räumen ist dies ganz zu unterlassen. Intime Handlungen werden mit Hausverbot – ohne Erstattung der bereits entrichteten Eintrittsgelder – und, sofern der Verdacht besteht, dass dabei strafbare Handlungen begangen sein könnten, mit Strafanzeige geahndet. Auf Intimschmuck jeglicher Art ist aus Sicherheitsgründen im Saunabereich zu verzichten.
(15) Das Waschen von Wäsche- oder Bekleidungsstücken ist auf keinen Fall gestattet. Das Tönen und Färben von Haaren, das Maniküren und Pediküren, auch in den Vorreinigungsräumen, ist nicht gestattet.
(16) Der Genuss von Alkohol ist auf ein individuell vertretbares Maß zu beschränken, dieses liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Gastes. Die Taunus Therme behält sich vor, alkoholisierte oder anderweitig berauschte oder sedierte Gäste, sowie solche, die sich und andere gefährden oder eine Störung des Betriebes bewirken, des Hauses zu verweisen.
(17) Verbot von Cannabis und ähnlichen Substanzen
Der Konsum, Besitz, Verkauf oder die Verbreitung von Cannabis und ähnlichen Substanzen im Betrieb ist strengstens untersagt. Dies gilt für alle Bereiche der Taunus Therme, einschließlich des Betriebsgeländes, der Betriebsgebäude und der Betriebsfahrzeuge.
Zu den verbotenen Substanzen im Sinne dieser AGB zählen insbesondere:
* Cannabis (Marihuana, Haschisch)
* THC (Tetrahydrocannabinol)
* CBD (Cannabidiol)
* Synthetische Cannabinoide
* Amphetamine
* Methamphetamine
* Ecstasy
* Kokain
* Heroin
* LSD
* Pilze
* andere psychoaktive Substanzen
§ 6 Haftung
(1) Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regel-mäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen besondere, aber nicht aus-schließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen.
(2) Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegen-stände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.
(3) Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Nutzers, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Chipcoin sorgfältig aufzubewahren.
(4) Bei schuldhaftem Verlust der gemäß § 4 (3) vom Badbetreiber überlassenen Gegenstände werden zuzüglich zum Materialwert Pauschalbeträge in Rechnung gestellt, die so berechnet werden, dass diese einen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden durchschnittlichen Schaden nicht übersteigen.
Dem Nutzer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag.
Zur Festlegung der Höhe sind die Schadenshöhen der vergangenen Verlustfälle zu berücksichtigen. Folgende Pauschalbeträge werden in Rechnung gestellt:
a) Chipcoin 5,- Euro
b) Kassenbon und Chipcoin – gelb 95,- Euro
c) Leihartikel in jeweiliger Pfandhöhe
d) Wertfachschlüssel 10,- Euro
(5) Die Benutzung der Einstellplätze des Betreibers erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber haftet nicht für Sach- oder Vermögensschäden an den Einstellplätzen des Bades sowie abgestellten Fahrzeugen, es sei denn, der Schaden wurde vom Betreiber oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(6) Für den Fall der Streitschlichtung nach § 36 (VSBG) ist die Taunus Therme als Betreiber nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 7 Verhaltensregeln für den Thermalbadbetrieb
(1) Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in üblicher Badekleidung aus geeignetem Material zum Schwimmen gestattet.
Unterhosen unter der Badehose und andere Alltagsbekleidung, die nicht ausdrücklich zum Schwimmen geeignet ist, sind im Becken nicht gestattet.
(2) Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in die Becken ist untersagt.
(3) Die angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Nutzer.
(4) Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z. B. Schwimmflossen, Meerjungfrauenkostüme, Schnorchelgeräte) sowie Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
(5) Den Thermalbadnutzern ist es nicht gestattet, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte und andere Medien zu benutzen.
(6) Den Thermalbadenutzern ist es nicht gestattet, Bildaufzeichnungen zu machen, insbesondere zu filmen und zu fotografieren. Für gewerbliche Zwecke und für die Pressebedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Geschäfts-/ Verwaltungsleitung.
§ 8 Verhaltensregeln für den Saunabetrieb
(1) Der Saunabetrieb dient der Gesundheitsförderung und der Erholung der Nutzer. Hierzu gibt es Empfehlungen des Deutschen Sauna-Bundes e. V.
(2) Der Saunabetrieb ist ein textilfreier Bereich. In bestimmten Bereichen oder zu bestimmten Zeiten können besondere Bestimmungen gelten.
(3) Sexuelle Handlungen und (Selbst-) Darstellungen sind verboten und werden zur Anzeige gebracht.
(4) Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten sowie Schwimmhilfen ist nicht gestattet.
(5) Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.
(6) Der Gastronomiebereich im Saunabetrieb darf nur mit einem Bademantel genutzt werden.
(7) Sauna- und Warmlufträume mit Holzbänken sind nur mit einem ausreichend großen und saugfähigen Liegetuch zu benutzen, das der Körpergröße entspricht. Die Holzteile dürfen nicht vom Schweiß verunreinigt werden.
(8) In Dampf- und Warmlufträumen aus Keramik oder Kunststoff können Sitzunterlagen/Sitztücher benutzt werden. Mit vorhandenen Wasserschläuchen sollen die Sitzflächen vor und nach Nutzung gereinigt werden.
(9) Technische Einbauten (z. B. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte einschließlich deren Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden.
(10) In Schwitzräume soll nur ein Liegetuch/eine Sitzunterlage mitgenommen werden.
(11) Badeschuhe dürfen in Sauna- und Warmlufträumen nicht getragen werden. Das Warm- und Heißluftbad in der 1001 Nacht Welt sollte mit Badeschuhen betreten werden.
(12) Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen laute Gespräche, Schweißschaben, Bürsten, Kratzen nicht erlaubt. Hauteinreibungen/Peelings mit selbst mitgebrachten Mitteln wie Salz, Honig, Badeessenzen u. ä. sind unzulässig.
(13) Vor der Benutzung der Schwitzräume, des Kaltwassertauchbeckens oder anderer Badebecken muss ge-duscht werden.
(14) In Ruheräumen müssen sich die Nutzer rücksichtsvoll und ruhig verhalten. In stillen/absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden.
(15) Im Saunabetrieb ist dem Nutzer Telefonieren, Fotografieren und Filmen verboten. Elektronische Medien, mit denen man fotografieren und/oder filmen kann (z. B. Smartphone, Tablet, E-Book-Reader u. ä.), dürfen nicht mitgenommen und benutzt werden.
§ 9 Besondere Hinweise
(1) Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten klären, ob für sie beim Saunabaden besondere Risiken bestehen.
(2) Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z. B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Nutzer besondere Vorsicht.
(3) Saunaaufgüsse dürfen ausschließlich vom Personal durchgeführt werden.
§ 10 Gerichtstand
(1) Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Bad Homburg, soweit der Vertragspartner des Betreibers Kaufmann ist. Ansonsten gilt der gesetzliche Gerichtsstand.